Wir Deutsche sind Reiseweltmeister - aber nur
ein Drittel der Erwachsenen hat hierzulande einen optimalen Impfschutz.
Und Sie? Ihr Impfausweis liegt bestimmt irgendwo
sicher verwahrt. Schauen Sie mal wieder rein! Denn nur ein vollständiger
Impfschutz bewahrt Sie und Ihre Nächsten vor zum Teil gefährlichen Infektions-krankheiten.
Gerade bei Frauen mit Kinderwunsch ist der
Schutz vor Infektionskrankheiten, die schlimmstenfalls nicht nur das
Leben und die Gesundheit der Mutter sondern auch des Ungeborenen
bedrohen können, besonders wichtig.
Deshalb sollte jedes Paar vor Planung einer
Schwangerschaft unsere Impfberatung nutzen und den Impfschutz überprüfen
lassen.
Diefür
Deutschland gültigen Impfempfehlungen werden von der "Ständigen Impfkommission"
(STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin erstellt und ständig auf den
neuesten Stand gebracht:
1. Standardimpfungen:
In Weiterführung des Impfplanes für Säuglinge,
Kinder und Jugendliche sollte der Impfschutz gegen folgende Infektionskrankheiten
in späteren Lebensjahren aufgefrischt oder bislang versäumte Impfungen
nachgeholt werden:
Diphterie
Poliomyelitis
Der
Polio-Schluckimpfung wird heutzutage nicht mehr empfohlen. Zum Schutz vor
Kinderlähmung wird ein intramuskulär zu injizierender Tot-Impfstoff (IPV) mit
gleicher Wirksamkeit empfohlen.
Tetanus
Zusätzlich ab 60. Lebensjahr:
Influenza
Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst (September - November)
mit einem aktuellen, von der WHO empfohlenen, Impfstoff.
Pneumokokkeninfektionen
Auffrischimpfung frühestens 5-6 Jahre nach erster Impfung.
2. Indikationsimpfungen
Andere Impfungen können bei besonderer Risikosituation
oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene indiziert sein:
FSME (Frühsommermeningoenzephalitis):
Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder Personen, die
durch FSME beruflich gefährdet sind (z. B. Forstarbeiter). Risikogebiete
in Bayern sind zur Zeit insbesondere:
Südlicher Bayerischer Wald, Niederbayern entlang der Donau ab Regensburg
(besonders Region Passau) sowie entlang der Flüsse Paar, Isar (ab Landshut),
Rott, Inn, Vils, Altmühl
Hepatitis A
Hepatitis B
Auf Empfehlung der WHO wurde 1995 die Hepatitis-B-Impfung der Säuglinge,
Kinder und Jugendlichen in den Kalender der empfohlenen Impfungen aufgenommen.
Blutuntersuchungen zur Kontrolle des Impferfolges sind bei der Regelimpfung
im Kindesalter nicht erforderlich.
Die Hepatitis B-Impfung wird von den Krankenkassen nur bis zum vollendeten
18. Lebensjahr (d. h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) bezahlt.
Danach werden die Kosten nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
Also ganz wichtig: Bis zum 18. Geburtstag
die Hepatitis B-Impfung durchführen lassen!
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff
(MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel zwischen dem 12. und
15. Lebensmonat, möglichst bis zum Ende des 2. Lebensjahres, um den
frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.
Eine zweite MMR-Impfung sollte spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
nachgeholt werden; bei Mädchen wird damit auch der unverzichtbare Rötelnschutz
sichergestellt.
Auch bei früher angeblich durchgemachter Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung
sollte die zweite MMR-Impfung durchgeführt werden. Die MMR-Impfung kann
in jedem Alter erfolgen.
Varizellen
Sehr wichtig für Frauen mit Kinderwunsch, da eine Windpockenerkrankung
der Mutter kurz vor der Geburt ein lebensbedrohliches Risiko für das
Neugeborene darstellt.