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IMPFUNGEN: Impfschutz ist der beste Nestschutz

 

Wir Deutsche sind Reiseweltmeister - aber nur ein Drittel der Erwachsenen hat hierzulande einen optimalen Impfschutz.

Und Sie? Ihr Impfausweis liegt bestimmt irgendwo sicher verwahrt. Schauen Sie mal wieder rein! Denn nur ein vollständiger Impfschutz bewahrt Sie und Ihre Nächsten vor zum Teil gefährlichen Infektions-krankheiten.

 

Gerade bei Frauen mit Kinderwunsch ist der Schutz vor Infektionskrankheiten, die schlimmstenfalls nicht nur das Leben und die Gesundheit der Mutter sondern auch des Ungeborenen bedrohen können, besonders wichtig.

 

Deshalb sollte jedes Paar vor Planung einer Schwangerschaft unsere Impfberatung nutzen und den Impfschutz überprüfen lassen.

Die für Deutschland gültigen Impfempfehlungen werden von der "Ständigen Impfkommission" (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin erstellt und ständig auf den neuesten Stand gebracht:

1. Standardimpfungen:

In Weiterführung des Impfplanes für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollte der Impfschutz gegen folgende Infektionskrankheiten in späteren Lebensjahren aufgefrischt oder bislang versäumte Impfungen nachgeholt werden:

  • Diphterie
  • Poliomyelitis
    Der Polio-Schluckimpfung wird heutzutage nicht mehr empfohlen. Zum Schutz vor Kinderlähmung wird ein intramuskulär zu injizierender Tot-Impfstoff (IPV) mit gleicher Wirksamkeit empfohlen.
  • Tetanus
  • Zusätzlich ab 60. Lebensjahr:
    • Influenza
      Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst (September - November) mit einem aktuellen, von der WHO empfohlenen, Impfstoff.
    • Pneumokokkeninfektionen
      Auffrischimpfung frühestens 5-6 Jahre nach erster Impfung.

2. Indikationsimpfungen

Andere Impfungen können bei besonderer Risikosituation oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene indiziert sein:

  • FSME (Frühsommermeningoenzephalitis):
    Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind (z. B. Forstarbeiter).
    Risikogebiete in Bayern sind zur Zeit insbesondere: Südlicher Bayerischer Wald, Niederbayern entlang der Donau ab Regensburg (besonders Region Passau) sowie entlang der Flüsse Paar, Isar (ab Landshut), Rott, Inn, Vils, Altmühl
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
    Auf Empfehlung der WHO wurde 1995 die Hepatitis-B-Impfung der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen in den Kalender der empfohlenen Impfungen aufgenommen. Blutuntersuchungen zur Kontrolle des Impferfolges sind bei der Regelimpfung im Kindesalter nicht erforderlich.

    Die Hepatitis B-Impfung wird von den Krankenkassen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d. h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) bezahlt
    .
    Danach werden die Kosten nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.
    Also ganz wichtig: Bis zum 18. Geburtstag die Hepatitis B-Impfung durchführen lassen!
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
    Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat, möglichst bis zum Ende des 2. Lebensjahres, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.

    Eine zweite MMR-Impfung sollte spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden; bei Mädchen wird damit auch der unverzichtbare Rötelnschutz sichergestellt.

    Auch bei früher angeblich durchgemachter Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung sollte die zweite MMR-Impfung durchgeführt werden. Die MMR-Impfung kann in jedem Alter erfolgen.
  • Varizellen
    Sehr wichtig für Frauen mit Kinderwunsch, da eine Windpockenerkrankung der Mutter kurz vor der Geburt ein lebensbedrohliches Risiko für das Neugeborene darstellt.

Nützliche links:

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Institutes, Berlin http://www.rki.de/GESUND/STIKO/STIKO.HTM