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Humane-Papillom-Viren (HPV)
Von diesen Warzenviren sind über 100 Unterarten
bekannt. Die meisten davon verursachen harmlose, wenn auch lästige Hautwarzen
(z.B. HPV 1 an den Füssen), einige Unterarten (z.B. HPV 6 und 11) Feigwarzen
(Condylomata acuminata) an den Genitalien.
Am Gebärmutterhals gibt es 2 Gruppen von
HPV-Viren:
- "Low-risk-HPV-Typen"
(Typen 6,11,42,43 und 44)
verursachen harmlose aber meist hartnäckige Feigwarzen (Condyloma
acuminata) oder relativ harmlose Wachstumsstörungen der Zellen am
Muttermund, die sich jedoch meistens spontan ohne weitere Behandlung
wieder zurückbilden.
- "High-risk-HPV-Typen"
(Typen 16,18, 31-35, 51-52)
verursachen ausgeprägte Wachstumsstörungen der Zellen und können bei
ca. 2% der Infizierten ohne Behandlung zu Gebärmutterhalskrebs führen.
HPV-Test
Es besteht neuerdings die Möglichkeit, mit Hilfe
einer molekularbiologischen Methode (=
HPV-PCR-Hybridisierung) die Infektion mit HPV-Viren
nachzuweisen. Das Zellmaterial für diesen Test wird mit einem
Watteträger wie bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung entnommen.
Mit dem Erkennen eines
high-risk-HPV Befalls kann das Risiko einer möglichen späteren Krebserkrankung
frühzeitig ermittelt werden.
HPV-Infektion
Eine HPV-Infektion ist eine sexuell übertragbare
Erkrankung und kann bei jedem sexuell aktiven Menschen vorkommen. Selten
können sich auch Säuglinge bei der Geburt über den Geburtskanal der
Mutter infizieren.
Da manchmal eine lange Zeit vergeht, bevor sichtbare
Warzen auftreten, können auch Menschen mit dem HPV-Virus infiziert sein,
die schon lange nicht mehr sexuell aktiv sind.
Es kann also nicht genau festgestellt werden,
wann und wo Sie sich mit dem HPV-Virus infiziert haben. Dies erklärt
auch, warum Ihr Sexualpartner evtl. nicht infiziert ist.
Es
gilt als gesichert, dass der krankmachende Wirkungsmechanismus von HPV-Viren
tritt häufig erst durch eine zusätzliche Schwächung des körpereigenen
Abwehrsystems auftritt.
Folgende Faktoren wirken dabei begünstigend:
- zusätzliche Infektionen mit anderen Viren
oder Bakterien
- Rauchen
- psychische Dauerbelastungen (Stress)
Bei einem Nachweis von den aggressiveren high-risk-HPV-Typen,
ist es nun besonders wichtig, die PAP-Abstriche
alle 3
bis 4 Monate durchzuführen.
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Erst im seltenen Fall des
gleichzeitigen Auftretens eines high-risk-HPV-Befalls und eines
auffälligen PAP-Abstriches ist ein kleiner, meist ambulant durchzuführender
Eingriff notwendig.
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Außerdem sollten schädigende Faktoren des Lebensstils
wie das Rauchen
, Stress, Schlafmangel und ungesunde
Ernährung
abgestellt
werden. Ein gesundes und intaktes Immunsystem kann eine
HPV-Infektion unter Kontrolle halten oder sogar zum Ausheilen bringen!
Leider gibt es derzeit keine spezifische Therapie,
um die HPV-Viren zu entfernen. Zur Vermeidung einer Ansteckung Ihres
Sexualpartners ist die Anwendung von Kondomen sinnvoll.
HPV- Test und PAP- Abstrich
Der HPV-Test ersetzt keinesfalls einen sorgfältigen
Krebsvorsorge-Abstrich, da ein kleiner Teil der Fälle von Gebärmutterhalskrebs
auch ohne Virusnachweis entsteht und anderseits der alleinige Nachweis
von HPV-DNS noch nicht bedeutet, dass Krebsvorstufen entstehen müssen.
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Schätzungsweise 30% der
sexuell aktiven Frauen haben irgendwann Kontakt zu HPV, nur ein
Bruchteil, nämlich ca. 2% aller High-risk-HPV- Infizierten entwickelt
langfristig einen Gebärmutterhalskrebs!
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Der PAP-Krebsvorsorgeabstrich weist bei korrekter
Entnahme und Beurteilung zwar nicht die Viren direkt, aber die durch
sie hervorgerufenen Zellveränderungen am Muttermund und Gebärmutterhals
zuverlässig nach.
Da zwischen HPV-Infektion und Entstehung von
Gebärmutterhalskrebs zumeist Jahre vergehen, führe ich deshalb bei einem
wiederholt auffälligen Krebsabstrich (PAP IIID oder III) des Gebärmutterhalses
den HPV-Test zusätzlich zur weiteren diagnostischen Abklärung als Kassenleistung
durch.
Er liefert nämlich wertvolle Zusatzinformationen,
wenn es gilt, die Aussichten einer Spontanheilung gegen den Entschluss
zur operativen Behandlung (Konisation) abzuwägen.
Ist ihr Krebsabstrich aber unauffällig,
wird der HPV-Test von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet
und muss daher als individuelle Wunschleistung (IGEL) selbst bezahlt
werden.

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