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Mir erscheint es hierbei wichtig, zu betonen,
daß es sich um eine Erkrankung handelt, die nichts mit Röteln
zu tun hat!
Ringelröteln sind auch nicht mit
dem Auftreten von Fehlbildungen vergesellschaftet.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist
deshalb auch bei akuter Parvovirus-B19-Infektion nicht angezeigt.
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