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Wussten Sie schon, dass ...
- ... ein Drittel aller Frauen in den
Wechseljahren und 200 Millionen Menschen weltweit von Osteoporose betroffen
sind?
- ... 95% aller osteoporosebedingten Oberschenkelhalsbrüche
intensivste Rehabilitation benötigen?
- ... 20% aller Patienten mit Oberschenkelhalsbruch
innerhalb von 12 Monaten sterben?
- ... Frauen ein 5-fach höheres Risiko
besitzen, an Osteoporose zu erkranken als an Brustkrebs?
Um eine wirksame Behandlung dieser neuen "Volkskrankheit"
rechtzeitig in die Wege leiten zu können, muss das Knochenbruchrisiko
frühzeitig, schnell und präzise ermittelt werden können.
In unserer Praxis bieten wir hierzu die
elektronische Knochenstruktur-Analyse mittels modernster Ultraschalltechnik
an:
In einem präzisen, geeichten Messvorgang
wird computergesteuert innerhalb weniger Minuten die Dicke und Feinstruktur
des Fersenbeinknochens bestimmt, graphisch ausgewertet und für spätere
Kontrolluntersuchungen gespeichert.

Sie erhalten bei jeder Messung einen individuellen
Ausdruck Ihrer persönlichen Knochenfestifkeit im Vergleich zum altersentsprechenden
Normalbefund.
Vorteile der Ultraschall-Knochendichtemessung:
1. Keinerlei Strahlenbelastung
2. Präzise Messung direkt am Knochen
3. Schmerzlos
4. Schnell und komfortabel, jederzeit wiederholbar
In mehreren Studien wurde festgestellt, dass
es sich bei den Messverfahren mit Röntgenstrahlen oder Ultraschallsignalen
an den verschiedenen Messstellen um gleichwertige Untersuchungs-techniken
handelt:
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Die mit
Ultraschall gewonnenen Daten erlauben einen Rückschluss auf die Knochenfestigkeit des
gesamten Skelettsystems.
- Die Bestimmung der jeweiligen
Knochenfestigkeit ermöglicht außer der Abschätzung des individuellen
Risikos für das Auftreten eines osteoporosebedingten Knochenbruches
auch die Verlaufskontrolle bei einer medikamentösen Osteoporosebehandlung.
- Aus den Messergebnissen
lässt sich auch eine Entscheidung für oder wider eine Hormonersatzbehandlung
leichter treffen.

Die Ultraschall-Knochendichtemessung ist eine
individuelle Gesundheitsleistung (IGEL),
so dass die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erfolgen
hat.

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