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Praxisgebühr

 

Verehrte Patientin einer gesetzlichen Krankenkasse,

lassen Sie uns bitte Diskussionen über die „Praxisgebühr“ vermeiden und lesen Sie in Ruhe vor einer Vorsorgeuntersuchung dieses Info-Blatt. Auch wir ärgern uns über diese Kassenzwangsabgabe, die nicht von uns Ärzten, sondern von unseren Politikern so gewollt ist.

Folgendes hat uns das neue Gesundheitsgesetz eingebrockt:

Vor einer Beratung oder Untersuchung oder vor einer Rezeptausstellung muss

  • die Praxisgebühr in Höhe von 10 € bezahlt werden
  • oder eine Überweisung vorgelegt werden
  • oder ein Befreiungsbescheid der Krankenkasse
  • oder Sie wählen Kostenerstattung

  • Das gilt auch für ein Telefonat mit Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt oder für die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder einer Überweisung.

    Beachten Sie bitte, dass auch bei einer Betreuung im Rahmen einer Krebsfrüherkennungs-untersuchung in der Regel ebenfalls die 10 € oder eine Überweisung erforderlich sind.

    Die anderslautenden Informationen von Krankenkassen und Politikern hierzu sind leider nur die theoretische Wahrheit, denn: Wählen Sie die von der Kassengebühr befreite Vorsorge „pur“, können Sie von uns nicht die Vorsorgequalität erhalten, die Sie bisher von uns gewohnt waren, sondern eine Vorsorge auf niedrigerem Niveau. Wir sind nämlich dann bei Ihnen zu einer wesentlichen Einschränkung des bisherigen Umfangs bei Ihren Vorsorgeleistungen gezwungen und dürfen zeitgleich

  • keine Beratung zu Beschwerden oder Verhütung erbringen,
  • keine erkannte Störung sofort weiterbehandeln,
  • keine kleine Zusatzuntersuchungen, z.B. bei Aussfluss, durchführen,
  • keine Ultraschalldiagnostik bei Feststellung eines abzuklärenden Befundes anschließen,

  • d.h. keine Maßnahme außerhalb der Vorsorgerichtlinie zeitgleich verrichten.

    Wird jedoch während der Untersuchung eine gesonderte Beratung oder eine sofortige Maßnahme erforderlich oder von Ihnen gewünscht, entbindet sie die spätere Vorlage einer Überweisung nicht von Ihrer Pflicht zur sofortigen Zahlung der Praxisgebühr.

    Wir empfehlen Ihnen deshalb bei der Krebsvorsorge entweder die vorherige Entrichtung der 10 € Kassengebühr oder die Vorlage eines Überweisungsscheines. Sie erhalten dann eine umfassende Vorsorgeuntersuchung wie bisher – und wenn notwendig - Überweisungsschein(e) zum Haus- und Facharzt.

    ...es sei denn, Sie sind noch nicht 18 Jahre alt, dann sind Sie nämlich von dieser lästigen Kassenzwangsabgabe befreit.