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Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass
Rezepte zu Lasten Ihrer Krankenkasse nicht ohne vorliegenden Versicherungsnachweis
(Überweisungsschein bzw. Karte) ausgestellt werden dürfen. In solchen
Fällen erhalten Sie ein Privatrezept (das Sie zunächst beim Apotheker
bezahlen müssen).
Nach Einreichen des Versicherungsnachweises
stellen wir Ihnen dann gerne ein "Kassenrezept" aus, mit dem Sie
beim Apotheker Ihr Geld zurückerhalten können.
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