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Versichertenkarte / Krankenschein

 

Die Krankenversicherungskarte ist so etwas wie eine Kreditkarte zur Bezahlung von ärztlichen Leistungen. Dieser Nachweis Ihrer Krankenversicherung muss von uns gegenüber Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.                                                                                                                                                                                           Seit der Einführung der Versichertenkarte für gesetzlich krankenversicherte Personen wird dazu beim ersten Kontakt im Quartal Ihre Karte in unser Lesegerät "eingelesen".

Der Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder eines anderen Kollegen gilt genauso und sollte unbedingt abgegeben werden, da oftmals wichtige Informationen oder Anfragen des vorbehandelnden Arztes darauf verzeichnet sind.

Auch wenn es sich "nur" um ein Rezept oder eine Auskunft handelt, wird die Versicherungskarte benötigt.

Ohne Versicherungskarte (bzw. Nachweis der Krankenversicherung) können keine weiterreichenden ärztlichen Leistungen in Auftrag (Früherkennungsabstrich, Blutanalysen etc.) erbracht werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Rezepte zu Lasten Ihrer Krankenkasse nicht ohne vorliegenden Versicherungsnachweis (Überweisungsschein bzw. Karte) ausgestellt werden dürfen. In solchen Fällen erhalten Sie ein Privatrezept (das Sie zunächst beim Apotheker bezahlen müssen).
Nach Einreichen des Versicherungsnachweises stellen wir Ihnen dann gerne ein "Kassenrezept" aus, mit dem Sie beim Apotheker Ihr Geld zurückerhalten können.

Findet eine Behandlung ohne Nachweis einer Krankenversicherung statt, bitten wir sie, uns Ihre Versicherungskarte möglichst schnell nachzureichen, da für uns sonst ein erhöhter Verwaltungs- und Zeitaufwand entsteht - und diese Zeit möchten wir lieber unseren Patientinnen widmen!

Bei fehlendem Versicherungsnachweis müssen wir Ihnen sonst am Quartalsende eine private Rechnung erstellen !