Die Erkrankung an Ringelröteln ist eine gutartig verlaufende Virusinfektion, die durch Parvoviren B19 ausgelöst wird. Sie tritt im Winter und im Frühjahr v.a. in Schulen und Kindergärten gehäuft auf.

Die für Erwachsene harmlose Infektion zeigt in ca. 20% der Fälle nach 1-2 Wochen einen charakteristischen girlandenförmigen Hautausschlag auf den Wangen, in der Folge auch an Schultern, Oberarmen, Oberschenkeln und dem Gesäß. Die Viren werden durch Tröpfcheninfektion beim Niesen, Husten oder Sprechen aber auch über verunreinigte Hände übertragen.
Die Krankheit ist bereits etwa eine Woche vor Auftreten des Hautausschlags ansteckend. Sobald der Hautausschlag erscheint, besteht praktisch keine Ansteckungsgefahr mehr.

Kommt es bei einer Schwangeren zu einer Erstinfektion, kann in bis zu 10 % der Fälle das Virus von der betroffenen Schwangeren auf deren Ungeborenes übertragen werden.

In 3-5% dieser Fälle wiederum besteht dabei die Gefahr einer Fruchtschädigung: Im Fetus kann sich das Virus stark zellschädigend vermehren, so dass es als Folge der Ausbildung von Ergüssen in den Körperhöhlen (Hydrops fetalis) und einer zunehmenden Blutarmut bis hin zum Abort oder Fruchttod kommen kann.
Das Risiko einer fetalen Schädigung besteht während der gesamten Schwangerschaft, besonders aber zwischen der 13. und 20. SSW. Nach der 20.SSW ist die Gefahr einer Totgeburt durch eine dann mögliche fetale Bluttransfusion nur noch sehr gering.

Da Ringelröteln in der Regel erst nach Auftreten des typischen Ausschlags diagnostiziert werden, dann aber praktisch keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, macht ein Ausschluss der Kinder von Schule oder Kindergarten keinen Sinn.

Wir bieten Ihnen Sicherheit für Ihr Baby:
Mit Hilfe einer Blutuntersuchung in unserer Praxis vor bzw. unmittelbar nach Eintreten einer Schwangerschaft können Sie Ihren Immunschutz kontrollieren lassen, um über Ihr Risiko, an Ringelröteln in einer Schwangerschaft erkranken zu können, Bescheid zu wissen.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn sie gehäuft Kontakt zu Schul- und Kindergartenkindern haben.

Wenn dabei festgestellt wird, dass Sie bereits früher an Ringelröteln erkrankt waren, besitzen Sie lebenslangen Schutz gegen die Krankheit und es besteht keinerlei Gefahr für das Frühgeborene.

Hat Ihre Blutuntersuchung ergeben, dass Sie keine Abwehrstoffe (Immunität) gegen Ringelröteln haben, so können Sie sich hier weitere Informationen über sinnvolle Verhaltensweisen downloaden.

 

Berufsverbot
Ob eine Schwangere ohne Ringelrötelnschutz weiterhin in einer Einrichtung mit Vorschulkindern arbeiten darf, muss im jeweiligen Einzelfall von dem zuständigen Betriebsarzt direkt vor Ort geklärt werden. 
Sofern die Arbeitsplatzbeurteilung durch den zuständigen Betriebsarzt eine Gefährdung ergeben hat und eine Umgestaltung des Tätigkeitsprofils bzw. eine Umsetzung der Schwangeren nicht möglich bzw. zumutbar ist, muss sie direkt von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gem. §11 MuSchG von ihrer Tätigkeit bis zur 20.SW freigestellt werden (Beschäftigungsverbot).

Anschrift

Praxis 
Dr. Werner Unverdorben
FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Präventionsmediziner dgf

Zollnerstr. 8
85435 Erding

Tel. : 0 81 22 / 48 555
Fax : 0 81 22 / 90 177 0

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